Der Plenarsaal ist ein wichtiger Ort der Demokratie
– Der Plenarsaal des Bundestages befindet sich im Reichstagsgebäude am Platz der Republik –
Berlin, Regierungsviertel – Im Plenarsaal hält der Deutsche Bundestag seine öffentlichen Sitzungen ab. Der Plenarsaal befindet sich im Reichstag und umfasst eine Fläche von eintausendzweihundert Quadratmetern und eine Kapazität von siebenhundert Sitzplätzen. Er ist durch eine repräsentative Architektur gekennzeichnet. Das Gebäude im Stil der Neurenaissance ist durch seine dreiundzwanzig Meter hohe und vierzig Meter breite Glaskuppel stadtbildprägend und fester Bestandteil der Berliner Stadtsilhouette.
Die große Glaskuppel ist begehbar. Von der Aussichtplattform erhält man einen tollen Rundblick über die Hauptstadt.
Direkt unterhalb dieser Glaskuppel befindet sich der Plenarsaal, wo das Plenum seine Plenarsitzungen abhält. Als wichtiges Element an der Stirnseite des Plenarsaales prangert der Bundesadler – ein Staatssymbol und prägnantes Kunstwerk zugleich. Die sogenannte „Fette Henne“ besteht aus Aluminium, wiegt zweitausendfünfhundert Kilo und ist achtundfünfzig Quadratmeter groß.
Das Plenum setzt sich aus den vom Volk gewählten Abgeordneten zusammen. Die Zusammensetzung ist daher immer auch das Ergebnis der Bundestagswahl, weshalb sie sich nach jeder Legislaturperiode verändern kann.
Zu den wichtigsten Aufgaben des Plenums und des Bundestages zählen:
Der zentrale Ort im Plenarsaal ist das Rednerpult. Hinter dem Rednerpult sitzt der Bundestagspräsident.
Die Regierungsbank, auf der die Bundeskanzlerin und die Bundesminister und Bundesministerinnen Platz nehmen, befindet sich rechts neben dem Rednerpult. Gegenüber dem Rednerpult befinden sich im Halbkreis angeordnet die Sitzreihen der Abgeordneten.
Im Plenarsaal sitzen die Abgeordneten nach Fraktionen und somit in der Regel nach Parteien geordnet. Dabei hat es Tradition, dass vom Rednerpult und vom Bundestagspräsidenten aus gesehen die Sitze rechts von den Konservativen belegt werden. Die mittig angeordneten Sitze werden von den Liberalen und die links angeordneten Sitze von den Sozialisten belegt.
Im aktuellen 19. Bundestag sitzen somit aus Perspektive des Rednerpultes von rechts nach links die 709 Abgeordneten folgender Parteien:
Innerhalb der Fraktionen gibt es keine feste Sitzordnung. Feste Plätze in den vorderen Bänken haben nur der Fraktionsvorstand und die Parlamentarischen Geschäftsführer. Sitzplätze für Besucherinnen und Besucher befinden sich auf einer Tribüne oberhalb des Plenarsaals.
Im Grundgesetz, im Abgeordnetengesetz und in der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages sind die Rechte und Pflichten der Abgeordneten aufgeführt. Letztere umfasst auch Regeln im Plenarsaal für die Mitglieder des Deutschen Bundestages.
Zu den Regeln im Plenum zählt zum Beispiel die Verteilung der Redezeit. Je größer die Fraktion, desto mehr Redezeit steht ihr in einer Debatte zu. Die exakte Redezeit wird dabei anhand eines festen Verteilungsschlüssels bestimmt. Fraktionslose Abgeordnete erhalten eine individuelle Redezeit.
Ebenfalls sind die verschiedenen Abstimmungsformen, mit denen die Abgeordneten des Bundestags etwas beschließen können, geregelt. Üblicherweise stimmen die Abgeordneten mit Handzeichen ab. Weitere zulässige Abstimmungsformen sind:
Neben den Regeln im Plenum gibt es noch verschiedene Rechte und Pflichten. Diese gewährleisten, dass die Ausübung des Mandats im Vordergrund steht. Dies betrifft zum Beispiel die Anzeigenpflicht, der Umgang mit Spenden und Zuwendungen sowie Nebentätigkeiten.