Bei Sport-Veranstaltungen im Bundesland Rheinland-Pfalz dürfen künftig wieder mehr Zuschauer teilnehmen. Ab dem 31. Januar tritt eine neue Corona-Bekämpfungsverordnung in Kraft – vor allem Fußballclubs profitieren.
Der 1. FSV Mainz 05 hat die neue Regelung bereits in die Tat umgesetzt. Die Rheinhessen gaben bekannt, dass für das Heimspiel gegen die TSG Hoffenheim am 5. Februar kurzfristig 6.800 Karten zum Verkauf stehen. Damit wäre die Mainzer MEWA Arena zu 20 % ausgelastet.
Bald dürfen wieder 6.800 Zuschauer die MEWA Arena besuchen. Bild: 1. FSV Mainz 05
„Bei Veranstaltungen in geschlossenen Räumen als auch bei Veranstaltungen im Freien dürfen bis zu 1.000 Personen teilnehmen. Veranstaltungen im Freien können wahlweise statt mit maximal 1.000 Personen auch mit 20 Prozent der vorhandenen Platzkapazitäten (bei Veranstaltungen mit fester Bestuhlung) beziehungsweise 20 Prozent der sonst dort üblichen Besucherhöchstzahl (bei Veranstaltungen ohne feste Bestuhlung) stattfinden“, heißt es in der neuen Verordnung. Außerdem entfällt das zuletzt geltende Kriterium der „Überregionalität“.
Beim Fußball-Drittligisten aus Kaiserslautern dürfen der neuen Regel nach sogar bis zu 10.000 Zuschauer anwesend sein. Das Fritz-Walter-Stadion fasst bietet im Normalfall Platz für knapp 50.000 Fans. Beim Heimspiel des FCK gegen Spitzenreiter Magdeburg am 12. Februar dürfen die Ränge demnach wieder zu einem Fünftel besetzt werden.
Bald sind auch die Ränge im Fritz-Walter-Stadion wieder etwas voller. Bild: 1. FC Kaiserslautern
Auch Gästefans sind wieder zugelassen. Der 1. FSV Mainz 05 teilte mit, dass fünf Prozent des Karten-Kontingents für Anhänger der TSG Hoffenheim zur Verfügung stehen werden. Somit können 340 Zuschauer ihre Mannschaft auswärts unterstützen.
Nachdem zuletzt bereits Bayern wieder bis zu 10.000 Zuschauer bei Sportveranstaltungen erlaubte, zog auch Baden-Württemberg nach und lässt fortan wieder 6.000 Fans zu. Mit Rheinland-Pfalz lockert nun das nächste Bundesland seine Regeln. Weitere könnten folgen. (Stadionwelt, 31.01.2022)
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